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   AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09   

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https://dejure.org/2009,27529
AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09 (https://dejure.org/2009,27529)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 04.12.2009 - 42 C 97/09 (https://dejure.org/2009,27529)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 42 C 97/09 (https://dejure.org/2009,27529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mieters gegen einen ehemaligen Lebensgefährten zur Aufgabe seines Mitbesitzes an einer jahrelang gemeinsam genutzten Wohnung durch Räumung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein eigenständiges Besitzrecht des vertragslos Mitwohnenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ende einer Lebensgemeinschaft: - Die Mieterin kann vom Ex-Lebensgefährtin verlangen, dass er die Wohnung räumt

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 47
  • FamRZ 2010, 1177
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 22.08.1996 - 9 U 2/96

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09
    Ein vom Beklagten geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht, sei es wegen vermögensrechtlicher Ansprüche, sei es wegen eines angeblichen Anspruchs, das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter übertragen zu erhalten, kann gegenüber dem Räumungsanspruch der Klägerin wesensmäßig nicht geltend gemacht werden (OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1153; OLG Hamm, ZMR 1986, 728; Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl. § 273 Rz. 16; vgl. auch § 570 BGB).
  • LG Chemnitz, 16.12.1994 - 8 T 4468/94

    Wohnrecht eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an der

    Auszug aus AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09
    Einig ist sich die Rechtspraxis jedenfalls im Ergebnis, dass dem vertragslos mitwohnenden nichtehelichen Lebensgefährten kein eigenständiges Besitzrecht gegenüber dem vertraglichen Wohnungsmieter zusteht; der ehemalige Lebensgefährte hat die Wohnung, gegebenenfalls nach angemessener Auslauffrist, zu räumen (so auch ohne Angabe jeglicher Anspruchsgrundlage: LG Chemnitz NJW-RR 1995, 269; AG Waldshut-Tiengen, NJW-RR 1994; Wacke in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. nach § 1302 Rz. 37; Staudinger/Löhnig, Bearb.2007, nach §§ 1297 ff BGB Rz.204).
  • OLG Köln, 21.02.1997 - 19 U 168/96

    Aufgabe der tatsächlichen Gewalt durch Mieter

    Auszug aus AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09
    Wesentliches Indiz für die Besitzaufgabe ist das Unterbleiben der Nutzung der Räumlichkeiten (OLG Köln NJWE-MietR 1997, 227).
  • AG Hamburg, 14.09.1988 - 5 C 223/88
    Auszug aus AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09
    11 In der Rechtspraxis herrscht keine erkennbare Einigkeit, welche Rechtsgrundlage den Beklagten verpflichtet, die Wohnung, für die er kein vertragliches Mietrecht hat, zu räumen (Kündigung der GbR: AG Hamburg NJW-RR 1989, 271; AG Potsdam WuM 1994, 528; Wegfall der Geschäftsgrundlage: AG Gelsenkirchen WuM 1994, 194; § 1004 BGB: AG Rendsburg FPR 1998, 150; Ausübung des Hausrechts: AG Altenkirchen WuM 1989, 175; Wohnungsleihe: § 604 BGB; gefälligkeitsmäßige Überlassung der Wohnung: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. vor § 535 Rz. 126).
  • AG Potsdam, 10.03.1994 - 26 C 573/93
    Auszug aus AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09
    11 In der Rechtspraxis herrscht keine erkennbare Einigkeit, welche Rechtsgrundlage den Beklagten verpflichtet, die Wohnung, für die er kein vertragliches Mietrecht hat, zu räumen (Kündigung der GbR: AG Hamburg NJW-RR 1989, 271; AG Potsdam WuM 1994, 528; Wegfall der Geschäftsgrundlage: AG Gelsenkirchen WuM 1994, 194; § 1004 BGB: AG Rendsburg FPR 1998, 150; Ausübung des Hausrechts: AG Altenkirchen WuM 1989, 175; Wohnungsleihe: § 604 BGB; gefälligkeitsmäßige Überlassung der Wohnung: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. vor § 535 Rz. 126).
  • AG Altenkirchen, 21.02.1989 - 2 C 13/89
    Auszug aus AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09
    11 In der Rechtspraxis herrscht keine erkennbare Einigkeit, welche Rechtsgrundlage den Beklagten verpflichtet, die Wohnung, für die er kein vertragliches Mietrecht hat, zu räumen (Kündigung der GbR: AG Hamburg NJW-RR 1989, 271; AG Potsdam WuM 1994, 528; Wegfall der Geschäftsgrundlage: AG Gelsenkirchen WuM 1994, 194; § 1004 BGB: AG Rendsburg FPR 1998, 150; Ausübung des Hausrechts: AG Altenkirchen WuM 1989, 175; Wohnungsleihe: § 604 BGB; gefälligkeitsmäßige Überlassung der Wohnung: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. vor § 535 Rz. 126).
  • AG Rendsburg, 28.11.1994 - 11 C 1039/94

    Einstweilige Verfügung auf Räumung des Wohnraumes bei Misshandlung durch

    Auszug aus AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09
    11 In der Rechtspraxis herrscht keine erkennbare Einigkeit, welche Rechtsgrundlage den Beklagten verpflichtet, die Wohnung, für die er kein vertragliches Mietrecht hat, zu räumen (Kündigung der GbR: AG Hamburg NJW-RR 1989, 271; AG Potsdam WuM 1994, 528; Wegfall der Geschäftsgrundlage: AG Gelsenkirchen WuM 1994, 194; § 1004 BGB: AG Rendsburg FPR 1998, 150; Ausübung des Hausrechts: AG Altenkirchen WuM 1989, 175; Wohnungsleihe: § 604 BGB; gefälligkeitsmäßige Überlassung der Wohnung: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. vor § 535 Rz. 126).
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